Ausbildung im Verein oder bei einer gewerblichen Flugschule?

Der Verein hat den Vorteil, dass man sich während der Ausbildung sowie später als "fertiger" Pilot in gleichgesinnter Gesellschaft befindet. So kann man leicht Kontakte knüpfen, den Freundeskreis erweitern und vor allem fliegerische Vorhaben gemeinsam bestreiten.

Die gewerbliche Flugschule mag dagegen zu einer schnelleren Prüfungsreife führen. Ich denke, es kommt darauf an, welches Ziel man mit der Privatpilotenlizenz verfolgt und wählt daraufhin den geeigneten Ausbildungsweg.


Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Von der medizinischen Seite her muss man als "flugtauglich" eingestuft werden; hierzu nimmt ein Fliegerarzt die Untersuchung vor und erteilt, sofern man tauglich ist, das sog. "Medical" der Klasse 2 für die Privatfliegerei. Dies sollte der erste Schritt sein, wenn man sich für eine Fluglizenz interessiert, denn ohne Medical geht hier in Deutschland respektive Europa nichts. Eine Liste der Fliegerärzte finden Sie in der Rubrik "Für Piloten".

Es sind jedoch noch weitere bürokratische Hürden zu nehmen. Sie sollten aber kein Problem darstellen, sofern Sie nicht gerade ein zweistelliges Punktekonto bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben. Einzelheiten erläutert dann der Verein oder die Flugschule.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist aber noch zu nennen. Die Ausbildung oder auch die Fliegerei nach Scheinerwerb lässt sich nicht einfach so mal nebenbei erledigen. Es ist ein Hobby wie beispielsweise Golfen und daher auch recht zeitintensiv. Dies sollte man berücksichtigen, nicht dass man eine teure Investition tätigt, die sich jedoch nicht auszahlt, weil man keine Zeit hat und sogar die Lizenz verfallen lässt bzw. lassen muss (siehe auch "Lizenzerhalt").
Pilotenausbildung - Allgemeine Infos
Erwerb der Privaten Pilotenlizenz PPL(A) für Flugzeuge:

Wie der Name schon sagt, diese Lizenz berechtigt zur Ausübung des Fliegens im privaten Rahmen - also für sich selbst. Möchte man einen Geschäftstermin wahrnehmen und wählt als Transportmittel das eigene oder gecharterte Flugzeug spricht nichts dagegen. Eine gewerbliche oder berufliche Nutzung -also der Transport von Passagieren- ist damit jedoch nicht möglich.

Für eine solche Lizenz sollte man Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro veranschlagen. Dies beinhaltet Theorie- und Praxisausbildung sowie einige Nebenkosten in Form von Prüfungsgebühren, weitere Lernmaterialien etc. Dies kann aber nur eine Richtgröße sein, denn letzten Endes entscheidet auch das eigene Können über den Umfang der Ausbildung. Erlaubt es die Zeit und bleibt man "am Ball" ist beispielsweise der Erwerb innerhalb von 10 Monaten in einem Flugverein möglich. Man sollte jedoch auch berücksichtigen, ob der Verein die Kapazitäten hat, dies in einem solchen Zeitrahmen umzusetzen. Denn der Verein ist auf ehrenamtliche Fluglehrer angewiesen, die dies als Hobby ansehen und größtenteils neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit machen. Da wären wir schon bei der nächsten Frage...
So sieht sie aus, die Privatpiloten-lizenz:
Einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP):
Was darf ich denn eigentlich mit der PPL (A) Fliegen?

Hierzu müssen wir etwas tiefer in die Materie einsteigen. Die PPL-Lizenz selbst berechtigt zunächst mal privat zu fliegen. Die sog. Klassen- oder Musterberechtigung bestimmt, welchen Flugzeugtyp Sie fliegen dürfen. Typischerweise lernt man in der Ausbildung auf einem einmotorigen Flugzeug mit Kolbentriebwerk. Solche Flugzeuge fasst man zu der Klasse "Single Engine Piston (SEP)" zusammen, daher nennt man sie Klassenberechtigung und sind für solche Flugzeuge gleicher Bauart gültig. Mit der Klassenberechtigung "SEP" stehen mir also die verschiedensten Flugzeugtypen zur Verfügung, solange sie nur mit einem Kolbenmotor betrieben werden (siehe auch Fotos).

Um Flugzeuge mit zwei Kolbenmotoren fliegen zu dürfen benötigt man die Klassenberechtigung "MEP - Multi Engine Piston"; sie schließt allerdings nicht die SEP ein, beide sind separat zu betrachten.

Komplexere Flugzeuge wie zum Beispiel mit Turbopropantrieben oder gar Strahltriebwerken erfordern die sogenannte Musterberechtigung. Man wird dann speziell auf dieses eine Flugzeugmuster geschult und erhält auch nur die Berechtigung dieses bestimmte Muster zu fliegen. Airlinepiloten mit einer Musterberechtigung für den Airbus A320 dürfen zum Beispiel nicht die Boeing 737 fliegen; dafür benötigen sie eine separate Musterberechtigung. Da eine solche Musterberechtigung Unsummen an Geld verschlingt, spielt sie für die Privatfliegerei eine sehr untergeordnete Rolle, ganz abgesehen davon, dass es nicht praktikabel und angemessen ist.


Unter welchen Wetterbedingungen darf ich fliegen?

Mit der Privatpilotenlizenz ist man an bestimmte Wetterbedingungen gebunden. So spricht man vom Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR - Visual Flight Rules), was soviel bedeutet, dass man stets eine Sichtreferenz nach draußen halten muss. Der Einflug in Wolken ist also nicht erlaubt und auch eine bestimmte Sichtweite muss gegeben sein. Andernfalls darf der Flug nicht stattfinden. Grundsätzlich findet der VFR-Flug tagsüber statt, kann jedoch mit einer Nachtflugberechtigung erweitert werden, die mit überschaubarem Aufwand verbunden ist.

Das Fliegen in Wolken bzw. grundsätzlich bei schlechten Sichtbedingungen ist mit dem Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (IR) möglich. Sie ist allerdings sehr zeitaufwändig und kostenintensiv, so dass es sich für Hobbypiloten in der Regel nicht rechnet.


Die Fluglizenz ist nicht dauerhaft gültig ...

... wie ein Autoführerschein. Die Lizenz selbst wird für 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden, sofern eine gültige Klassen- oder Musterberechtigung vorliegt. Konzentrieren wir uns auf die in der Privatfliegerei übliche Klassenberechtigung "SEP", die eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren aufweist. Es ist tunlichst darauf zu achten, dass die Klassenberechtigung vor Gültigkeitsablauf verlängert wird (weitere 24 Monate), da sonst eine neue Ausbildung mit Prüfung von Nöten ist. Das Risiko durch Vergesslichkeit seinen Flugschein aufs Spiel zu setzen ist daher groß!

Für die Verlängerung sind 12 Flugstunden sowie 12 Starts und Landungen im Jahr vor Ablauf der Berechtigung notwendig; hinzu kommt noch ein Übungsflug (keine Prüfung!)  von einer Stunde mit einem Fluglehrer. Sollte man die erforderlichen Flugstunden/ Starts und Landungen nicht erreichen ist auch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer möglich. Erstere Variante ist sicher vorzuziehen.


Kosten für den Lizenzerhalt

Berücksichtigt man die Mindestflugstunden samt Starts und Landungen sollte man knapp 2.000 Euro allein für den Erhalt des Flugscheines einkalkulieren.


Zweimotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (MEP):
Erstausstattung

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